Sprungnavigation:Direkt zum Inhalt | Direkt zum Hauptmenü | Direkt zum Topmenü | Hilfe zu dieser Seite | Direkt zur Metanavigation |

Flash Player fehlt!


Sie benötigen das Programm Adobe Flash Player, dass sie hier kostenfrei herunterladen können.

Download Adobe Flash Player

Navigation
Service
Rathaus - Öffnungszeiten
Vormittag:
Montag bis Freitag:
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Nachmittag:
Montag bis Mittwoch:
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Touristinfo:
zusätzlich Freitag:
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Tel. 0881 / 682-0
Fax 0881 / 682-299
Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 01. Juli 2003)

1. Vetragsbeginn
Vertragsbeginn ist die technische Bearbeitung des Auftrages durch den Auftragnehmer.

2. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer ist identisch mit dem Kalenderjahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung zum 31. Dezember nicht bis zum 30. September schriftlich erfolgt ist.

3. Programmerstellung
Die Programmerstellung umfasst die internetgerechte Ausarbeitung und Einspeicherung in das Firmenverzeichnis Weilheim Online nach Angaben des Auftraggebers (Textvorlagen, Grafiken) einschließlich einer ersten Korrektur. Hierunter fallen nicht Sonderleistungen. Die Verantwortung für den redaktionellen Inhalt (Betriebsdaten) bleibt beim Auftraggeber.

4. Textänderung
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit und in beliebiger Häufigkeit Textänderungen seines Eintrages zu veranlassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gewünschten und gemeldeten Änderungen unverzüglich durchzuführen. Programmerweiterungen werden wie Neuaufträge behandelt.

5. Gebühren
Die jeweils gültige Gebührenordnung wird vom Auftraggeber anerkannt. Es werden keinerlei Provisionen, Skonti etc. gewährt.

Die laufenden Kosten werden kalenderjährlich im voraus in Rechnung gestellt oder per Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen. Die Rechnungsbeträge sind abzugsfrei innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist inxus group berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 2,56 zu verlangen.

Gebührenerhöhungen bis zu 5 % jährlich berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.

6. Sonstiges
Für die Abwicklung gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

7. Gerichtsstand
ist Sitz des Auftragnehmers:

inxus group
Gilchinger Str. 21
81245 München
Fax 089/86 36 98 87
eMail info@inxus.de
www.inxus.de

Volltextsuche
Was erledige ich wo?
Vereine und Verbände
Angebote
Rathaus OnlineEventkalenderKleinanzeigen WeilheimOffizielles Firmenverzeichnis WeilheimMitfahrzentrale Weilheim