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Google Street View - Widerspruch

Der amerikanische Konzern Google richtet derzeit ein neues Portal im Internet ein, das sich „Google-Street-View“ nennt. Dabei werden 360-Grad-Aufnahmen von Häusern, Gärten, Grundstückszu- und ausfahrten von Kameras, die auf PKW’s aufgebracht sind, angefertigt.

Diese Ansichten werden anschließend von Google, ähnlich wie beim bereits bestehenden Portal „Google-Earth“, ins Internet gestellt. Dadurch kann der einzelne Internetnutzer private Anwesen und Gärten, Geschäftshäuser und öffentliche Einrichtungen besichtigen. Diese Aktion findet derzeit in ganz Deutschland statt und soll in Kürze im Landkreis Weilheim-Schongau durchgeführt werden. Von der Firma Google wird dabei zugesichert, dass Gesichter oder Autokennzeichen bei der Veröffentlichung im Internet unkenntlich gemacht werden.

Zusätzlich werden durch die Gerätschaften auf den PKW’s der Firma Google die privaten kabellosen Netzwerke (WLAN-Netze) erfasst. Dies sind Netzsysteme die entgegen der geläufigen verkabelten Netzwerke den Datenaustausch per Funk übertragen. Nach Aussagen der Firma Google erfolgt dies lediglich zu statistischen Zwecken und wird bereits von anderen Unternehmen seit Jahren praktiziert. Eine rechtliche Prüfung der Erfassung der privaten WLAN-Netze wird derzeit vom Beauftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit vorgenommen.

Bezüglich der Aufnahmen der Häuserfronten etc. durch das „Google-Street-View“ hat der einzelne Grundstückseigentümer die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und damit die Löschung seines Anwesens aus dem Internetportal zu erreichen. Ein Einspruch der Kommunen für das gesamte Gemeindegebiet ist laut den Bayerischen Gemeindetag nicht zulässig. Die Städte und Gemeinden haben allerdings die Möglichkeit, für ihre städtischen Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen, Kläranlage, Wasserwerke, etc., ebenfalls einen Widerspruch bei Google einzulegen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 29.04.2010 beschlossen, für sämtliche Liegenschaften der Stadt Weilheim i.OB einen Widerspruch zu erheben.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken weist im Internet auf folgendes hin: „Das US-Unternehmen "Google Inc" fotografiert zurzeit mittels Kameras auf Kraftfahrzeugen bundesweit viele Städte und Orte, um damit im weltweiten Internet Panoramafotos von Straßenzügen und einzelnen Häusern darstellen zu können. Die jeweils aktuellen Aufnahmeorte veröffentlicht Google im Internet. ("Wo werden in Deutschland die nächsten Fotoaufnahmen gemacht?"). Google hat dazu erklärt, bei den Straßenaufnahmen zufällig erfasste Kfz-Kennzeichen von Fahrzeugen und Gesichter von Personen unkenntlich zu machen. Falls jemand nicht mit den betreffenden Abbildungen einverstanden ist, kann er seinen Widerspruch an folgende Adresse richten:

Google Germany GmbH
betr.: Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
eMail: streetview-deutschland@google.com

Google hat sich gegenüber den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden verpflichtet, solche Widersprüche zu beachten und die betreffenden Aufnahmen zu anonymisieren. In dem Widerspruch sollten konkret die betroffenen Gebäude, Grundstücke, etc. - möglichst mit Adresse - benannt werden. Dabei muss kein Grund für den Widerspruch angegeben werden. Ein Widerspruchsschreiben könnte z. B. wie folgt formuliert werden:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View.
Es handelt sich um die Liegenschaft:
Straße, Hausnummer in PLZ Ortsname
Um die Bestätigung des Eingangs und Berücksichtigung meines Widerspruchs wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen“

Interessierte Bürger können sich diese Pressemitteilung mit der Adresse und dem Muster-Widerspruchsschreiben auch gerne an der Rathauspforte abholen.

Weitere Informationen bei Herrn Wunder, Telefon: 0881/682-510

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letzte Aktualisierung: 06.09.2010