Personen, die sich durch persönliche Pflege oder in anderer Weise besondere Verdienste um pflegebedürftige behinderte Menschen erworben haben, werden in Anerkennung ihres sozialen Wirkens mit einer Pflegemedaille und einer Ehrenurkunde ausgezeichnet.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, die für eine Ehrung erforderlich sind sowie den Ablauf des Verfahrens entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit im Anhang. Sollte die Person für die Pflege ein Pflegegeld erhalten, fällt das nicht unter das Einkommen im Sinne des Punktes 1.2.2 der Voraussetzungen.

Wenn Sie für jemanden die Verleihung der Pflegemedaille anregen möchten, können Sie das im Anhang hinterlegte Formular herunterladen, ausfüllen und bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen.

Kontakt

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Fax 0881 682-1199

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