Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt den Bürgern die Möglichkeit ein, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Begründung und Nachweisen zu widersprechen:

  • Parteien und Wählergruppen
  • Altersjubiläen
  • Ehejubiläen
  • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  • Adressbuchverlage
  • Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr