verbindliche Planung

In seiner Sitzung vom 05.06.2014 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB eine 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Südlich der Pöltner Kirche II“ eingeleitet.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat letztlich diese 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 25.06.2015 samt Begründung in der öffentlichen Sitzung am 01.10.2015 festgestellt.

Mit Bescheid vom 11.11.2015, Az. 6100.02 Sg. 40 Nr. 246, hat das Landratsamt Weilheim-Schongau diese 12. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung gemäß § 6 BauGB ohne Auflagen genehmigt. Die Genehmigung wurde im Amtsblatt Nr. 25 vom 20.11.2015 bekannt gemacht.

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Südlich der Pöltner Kirche II“ ist damit verbindlich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht liegt im Anhang als PDF zum Download vor und kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

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