verbindliche Planung

In seiner Sitzung vom 28.01.2016 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Kanalstraße“ eingeleitet.

Die bislang im Flächennutzungsplan als „gemischte Fläche“ dargestellten Grundstücke werden künftig als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Änderungsverfahren wurde ordnungs-gemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung in seiner Sitzung am 28.07.2016 festgestellt. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom 09.07.2016, Az. 6100.02; Sg. 40 Nr. 254, ohne Einschränkung genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Kanalstraße“ verbindlich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht liegt im Anhang als PDF zum Download vor und kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

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