verbindliche Planung

In seiner Sitzung vom 28.07.2016 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB eine 20 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gebiete „Gmünder-Anwesen" und "Gut Dietlhofen“ eingeleitet.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat letztlich diese 20. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 07.04.2017 samt Begründung in der öffentlichen Sitzung am 16.02.2017 festgestellt.

Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom 22.06.2017, Az. 6100.02; Sg. 40 Nr. 262, ohne Einschränkung gemäß § 6 BauGB ohne Auflagen genehmig. Die Genehmigung wurde im Amtsblatt Nr. 17 vom 05.07.2017 bekannt gemacht.

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für die Gebiete „Gmünder-Anwesen" und "Gut Dietlhofen“ ist damit verbindlich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht liegt im Anhang als PDF zum Download vor und kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.