verbindliche Planung

In seiner Sitzung vom 12.05.2016 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB eine 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Verkehrsanbindung Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich“ eingeleitet.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat letztlich diese 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 16.02.2017 samt Begründung in der öffentlichen Sitzung am 31.05.2017 festgestellt.

Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom 19.07.2017, Az. 6100.02; Sg. 40 Nr. 263, ohne Einschränkung gemäß § 6 BauGB ohne Auflagen genehmig. Die Genehmigung wurde im Amtsblatt Nr. 19 vom 05.08.2017 bekannt gemacht.

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Verkehrsanbindung Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich“ ist damit verbindlich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht liegt im Anhang als PDF zum Download vor und kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

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