Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 21.11.2002 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Marnbacher Feld II" gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB beschlossen.

Vom Änderungsgebiet sind die im Lageplan des Stadtbauamts vom 13.11.2002 schwarz umrandeten Grundstücke Fl.Nrn. 59 und 60/5, Gemarkung Deutenhausen, betroffen. Das Gebiet ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als "landwirtschaftliche Nutzfläche" dargestellt und soll jetzt entsprechend der umliegenden Bebauung und Nutzung als "Allgemeines Wohngebiet" gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Durch diese Änderung werden die Grundzüge des Flächennutzungsplanes nicht berührt, da die betroffene Fläche bereits zweiseitig von Bebauung bzw. einer durch Bebauungsplan festgelegten baulichen Nutzung umgeben ist.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Um die Bürger frühzeitig in die Planungen einzubeziehen, findet am Donnerstag, 27.02.2003, 18.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses, 2. Stock eine Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt, zu der wir alle Interessierten einladen. Hierbei wird die Planung im einzelnen erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister