Der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 13.01.2003 die Grenzregelung für das Gebiet "Oderdinger Straße" entsprechend dem Grenzregelungs-Veränderungsnachweis Nr. 39, Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß §§ 82 ff. BauGB be-schlossen.

Ein Wertausgleich wurde nicht festgesetzt. Für die Neuordnung der Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte (§ 80 Abs. 2 BauGB) ergeht folgende Regelung:

a.) Die bisher an Flurstück 1080/5 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1080/5 neu zu übertragen.

b.) Die bisher an Flurstück 1080/6 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1080/6 neu zu übertragen.

c.) Das Flurstück 1080/7 ist unbelastet.

d.) Die bisher an Flurstück 1080/35 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1080/35 neu zu übertragen.

Die Grenzregelung für das Gebiet "Oderdinger Straße" ist am 10.03.2003 für alle beteiligten Grundstücke unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzregelungsbeschluß vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchamts und des Liegenschaftskatasters wird bei den zu-ständigen Behörden veranlaßt.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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