Zwischen der Stadt Weilheim i.OB, vertreten durch 1. Bürgermeister Markus Loth, und der Gemeinde Bernried, vertreten durch 1. Bürgermeister Josef Steigenberger, wird entsprechend den Vorschriften der Art. 8 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende Vereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung vom 01.10.1984 in der Fassung vom 24.09.1993 geschlossen:

§ 1

Die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Weilheim i.OB und der Gemeinde Bernried vom 01.10.1984, zuletzt geändert mit Vereinbarung vom 24.09.1993, wird wie folgt geändert:
§ 7 Abs. 6 Satz 2 erhält folgende Fassung:

"Zum Zeitpunkt der Änderung der Zweckvereinbarung gilt eine Höchstzahl von kalenderjährlich durchschnittlich 27 Jahreswochenstunden.“

§ 2

(1) Diese Vereinbarung tritt am 01.10.2002 in Kraft.

(2) Jeder Vertragsteil erhält zwei Ausfertigungen dieser Vereinbarung.

Weilheim i.OB, den 03.02.2003

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Gemeinde Bernried

Josef Steigenberger
1. Bürgermeister

Diese Änderungsvereinbarung wurde vom Landratsamt Weilheim-Schongau mit Schreiben vom 28.01.2003, Az. 050-1/2 Sg 32 So/Wi, genehmigt und im Amtsblatt des Landratsamtes Weilheim-Schongau Nr. 6 vom 15.03.2003 amtlich bekannt gemacht.

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