Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Weilheim i.OB

§ 1 Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Weilheim i.OB wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(1) Für die Benutzung der Stadtbücherei wird eine pauschale Jahresgebühr in Höhe von 15,00 erhoben. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden Benutzungsgebühren nicht erhoben."

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Juli 2003 in Kraft.

Weilheim i.OB, 11.04.2003

Markus Loth
1. Bürgermeister

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