Der Gutachterausschuss des Landkreises Weilheim-Schongau hat gemäß der Gutachterausschuß-Verordnung vom 01.08.1992 die Richtwerte für erschließungs-beitragspflichtige Grundstücke zum Stand 31.12.2002 ermittelt.

Die Richtwerte der Grundstücke in der Stadt Weilheim i.OB liegen in der Zeit vom 23.06.2003 bis 31.07.2003 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 201, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird darauf hingewiesen, daß die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landkreis Weilheim-Schongau verpflichtet ist, Auskünfte über die Richtwerte zu erteilen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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Weilheim zieht an