In seiner Sitzung am 13.10.2003 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Narbonner Ring / Zotzenmühlweg" im Rahmen einer vereinfachten Änderung etwas zu vereinfachen.

Kerndaten dieser Änderung sind u.a. die Verkürzung der Abstandsflächen im Baugebiet C sowie für die Reihenhausquartiere Nr. 20, 23 und 24 im Baugebiet B, die Freistellung von Stellplatzflächen und die Zulassung von Lichtgräben.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 07.01.2004 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellung-nahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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