Die Stadt Weilheim i.OB hat die wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme und Ableitung folgender Wassermengen zu Trinkwasserzwecken aus den Brunnen V (bestehend) und VI (neu) beantragt:

Größte momentane Ableitungsmenge:

  • Brunnen V - 60 l/s
  • Brunnen VI - 100 l/s
  • größte tägliche Ableitungsmenge - 7.000 m³/d
  • jährliche Ableitungsmenge - 2.000.000 m³/a

Gleichzeitig wurde die Ausweisung eines auf der Grundlage einer Grundwasser-einzugsgebietsermittlung festgelegten Wasserschutzgebietes beantragt.

Im Zuge des förmlichen Verwaltungsverfahrens wurden fachliche Stellungnahmen eingeholt; daneben wurden auch Einwendungen zum künftigen Wasserschutzgebiet vorgebracht. Nach Art. 83 Abs. 2 des Bayer. Wassergesetzes i.V.m. Art. 73 Abs. 6 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes ist deshalb ein Erörterungstermin durchzuführen. Dieser Termin findet am Dienstag, den 04.Mai 2004 ab 9.00 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Weilheim   Schongau in Weilheim, Pütrichstraße 8, statt.
Die Teilnahme am Termin ist jedem, der sich von dem geplanten Vorhaben betroffen fühlt, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten des Landratsamtes Weilheim Schongau zu geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können und dass das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Erörterung beendet ist. Durch die Teilnahme entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet werden.

Schongau, den 02.04.2004
Landratsamt Weilheim Schongau
Dienststelle Schongau

L. Messerschmid

Kontakt

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