Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 20.11.2003 dem überarbeiteten Entwurf zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes "Dorfgebiet Deutenhausen" zugestimmt und die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Verfahren wurde mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der vorge-zogenen Bürgerbeteiligung eingeleitet. Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 25.03.2004 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan und die Begründung mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Änderungen.

Der geänderte Bebauungsplan wird zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Er kann samt Begründung in der Zeit vom 29.04.2004 mit 07.06.2004 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Die Sachbearbeiter im Stadtbauamt geben Ihnen gerne Auskunft. Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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