Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 29.04.2004 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Dorfgebiet Deutenhausen" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Von der Änderung sind die nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 19.04.2004 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen betroffen: Fl.Nrn. 1-Tfl., 1/1-Tfl., 2-Tfl., 7-Tfl., 28-Tfl. und 358-Tfl., Gemarkung Deutenhausen. Die Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Grünflächen bzw. Ortsrand dargestellt. Sie werden nunmehr als Flächen für Dorfgebiet, öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Friedhof" und Ortsrand festgesetzt.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung den Bürgern möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Donnerstag, 08. Juli 2004, 18.30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine vorgezogene Bürgerbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Bürgerbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister