Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 19.02.2004 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Kinderbetreuungszentrum Hardtkapellenstraße" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB a. F. beschlossen.

Das Verfahren wurde entsprechend dem bisherigen Baugesetzbuch mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 29.07.2004 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung in der Fassung vom 28.07.2004. Der geänderte Bebauungsplan und die Begründung werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 13.08.2004 mit 17.09.2004 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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