In seiner Sitzung am 21.06.2004 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Lohgasse / Färbergasse" im Rahmen einer vereinfachten Änderung dahingehend zu ergänzen, dass neben den bisher max. 0,70 m bzw. 1,00 m hohen Maschendrahtzäunen auch Holzzäune als Einfriedung zugelassen werden.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 10.09.2004 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Äußerung abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.Die Änderung erfolgt gemäß § 13 BauGB a. F. im vereinfachten Verfahren, da die Grund-züge der ursprünglichen Planung dadurch nicht berührt werden (§ 244 Abs. 2 BauGB n. F.). Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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