Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 03.12.2001 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Zarges" - zwischen der Paradeisstraße und dem Leprosenweg gelegen - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch a. F. (BauGB) beschlossen.

Die Bekanntmachung der Änderungsabsicht erfolgte im Amtsblatt Nr. 1 vom 05.01.2002. Nach detaillierten Untersuchungen und Vorplanungen konnte der Stadtrat dem Planentwurf in seiner Sitzung am 29.07.2004 zustimmen und das Verfahren einleiten. Nach den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 BauGB n. F. wird das Verfahren entsprechend den Vorschriften des bisher geltenden Baugesetzbuches durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB a. F. ist die Planung den Bürgern vorzustellen. Hierzu findet am Donnerstag, 16.09.2004, 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine vorgezogene Bürgerbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Bürgerbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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