In seiner Sitzung am 25.11.2004 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Weilheim Süd-Ost" im Bereich zwischen Weinhartstraße / Trogerstraße und Lienhartstraße nach dem Entwurf des Architekturbüros Roppelt, Weilheim, vom 08.11.2004 gemäß § 2 Abs. 1 i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern.

Kerndaten dieser Änderung sind die Erweiterung der Baugrenzen und Festlegung einer Grundflächenzahl für Hauptgebäude von 0,25, um eine rückwärtige Bebauung der teilweise großen Gärten zu ermöglichen.

Von der Änderung sind folgende Grundstücke betroffen, die im abgedruckten Lageplan schwarz umrandet dargestellt sind:
1604, 1604/2, 1605, 1605/2, 1605/3, 1605/4, 1605/5, 1606, 1606/2, 1607/2, 1607/5, 1607/6, 1607/8, 1607/9, 1608/4, 1608/7, 1608/8, 1608/9, 1608/10, 1608/11 und 1608/14, Gemarkung Weilheim.

Das Baugebiet wird entsprechend den Festsetzungen im Flächennutzungsplan als "Reines Wohngebiet" nach § 3 BauNVO festgelegt.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 04.02.2005 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Montag, 17.01.2005, 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Anhörung statt, bei der die Ziele und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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