Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 28.10.2004 die Änderung des Flächennutzungsplanes für des Bebauungsplangebiet "Kaltenmoserstraße / Friedhofweg / Andreas-Schmidtner-Straße" gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Diese Änderungsabsicht wurde im Amtsblatt Nr. 22 vom 05.11.2004 bekanntgegeben. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan wies das Grundstück Fl.Nr. 2847/11 als gewerblich zu nutzender Teil des angrenzenden Mischgebiets aus. Diese Ausweisung soll nun dahingehend konkretisiert und geändert werden, dass die Fläche als "Sonstiges Sondergebiet" für Einkaufszentrum gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO darzustellen ist.

Das Verfahren wurde mit Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Der Änderungsplan wurde nun vom Stadtrat in seiner Sitzung am 16.12.2004 samt Begründung gebilligt und liegt samt Begründung in der Zeit vom 14.01.2005 mit 17.02.2005 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes für jedermann öffentlich aus.
Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Gegen die Änderung wurden keine umweltrelevanten Stellungnahmen vorgebracht.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister