Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 29.06.2005 ein Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Möbelhauses in Schongau eingeleitet.
Die Firma MöbelCentrale in Altenstadt will ihr derzeit in Altenstadt ansässiges Möbelhaus nach Schongau an die Kreuzung der B 17/ B 472 verlagern.

Dabei soll die Verkaufsfläche von derzeit 9.500 m² auf 12.740 m² erweitert werden. Die Verkaufsfläche für das Möbelsortiment (einschließlich Mitnahmemöbel) soll dabei 11.350 m² betragen; für das innenstadtrelevante Randsortiment sind 1.390 m² vorgesehen. Die Verkehrserschließung soll über die B 17 / B 472 erfolgen.

Der Einzugsbereich des Projekts umfasst nach Angaben des Antragstellers 442.000 Einwohner in den Landkreisen Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen. Landsberg am Lech und Ostallgäu. Der Standort des neuen Möbelhauses an der Kreuzung der B 17 / B 472 ist nach Angaben des Antragstellers mit der Stadt Schongau abgestimmt. Ein städtebaulich integrierter Standort stehe auf Grund der benötigten Grundstücksgröße nicht zur Verfügung.

Die Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 15 Abs. 6 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. Art. 22 Abs. 5 Bayer. Landesplanungsgesetz (BayLplG) vom Vorhaben unterrichtet. Die Projektunterlagen können in der Zeit vom 08.08.2005 mit 05.09.2005 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Stadtbauamt, II. Stock, Zimmer 201/202 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Äußerungen nur bis zum 05.09.2005 vorgebracht werden können. Ansonsten wird angenommen, dass Einverständnis mit dem Vorhaben besteht.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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