Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 16.12.2004 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Münchener Straße/Mittlerer Graben/ Schöffelhuberstraße" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeits-beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet. Der Stadtrat befasste sich in seinen Sitzungen am 14.04.2005 und 28.07.2005 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.07.2005.

Der geänderte Bebauungsplan, die Begründung, der Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 29.08.2005 mit 06.10.2005 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen TöB sowie von Bürgern und Verbänden in Bezug auf Grünordnung und Immissionsschutz vor. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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