In seiner Sitzung am 14.11.2005 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Lohgasse / Färbergasse" im vereinfachten Verfahren zu ändern.

Die Änderung betrifft die Zulassung von eingeschossigen Anbauten mit einer traufseitigen Wandhöhe von max. 2,40 m (gemessen von OK Fertigfußboden des Anbaues bis Schnittkannte der Außenwand mit der Dachaußenhaut) in Form von überdachten Pergolen oder verglasten Wirtergärten in leichter Holz-Glas- oder Metall-Glas-Konstruktion mit einer maximalen Tiefe von 3,0 m über die Baugrenze hinaus. Die Abstandsflächen nach BayBO sind einzuhalten. Dieses zusätzliche Baurecht soll im gesamten Planbereich gelten.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 09.12.2006 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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