Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 26.01.2006 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie eine geringfügige Erweiterung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Dorfgebiet Marnbach" - Ost gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.Von der Änderung sind die nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 19.01.2006 schwarz umrandet dargestellte Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1237, Gemarkung Deutenhausen betroffen. Die Fläche war bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und wird künftig als Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO ausgewiesen.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung der Änderungsbeschlüsse. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am 16.03.2006, 18.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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