Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - folgende

SATZUNG

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindergärten in Weilheim i.OB (Kindergartengebührensatzung)

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindergärten in Weilheim i.OB (Kindergartengebührensatzung) wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(1) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindergärten Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt bei Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sowie bei Betreuung von Schulkindern

  • für eine Buchungszeit von zwei bis drei Stunden 50,00 €

jeweils zuzüglich eines gebuchten Essensbeitrags sowie der Kosten-pauschalen für Getränke und Spielmaterial."

2. § 3 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(2) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindergärten Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt für alle Kinder

  • für eine Buchungszeit von drei bis vier Stunden 63,50 €
  • für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden 70,00 €
  • für eine Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden 80,00 €
  • für eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden 90,00 €
  • für eine Buchungszeit von sieben bis acht Stunden 100,00 €
  • für eine Buchungszeit von acht bis neun Stunden  110,00 €
  • für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden 120,00 €

jeweils zuzüglich eines gebuchten Essensbeitrags sowie der Kostenpauschalen für Getränke und Spielmaterial.
Es sind jeweils fünf Tage in der Woche zu buchen, wobei an einzelnen Tagen unterschiedliche Buchungszeiten möglich sind. Die monatliche Gebühr errechnet sich in diesem Falle aus dem Durchschnitt der Einzelbuchungen.

3. § 3 Abs. 3 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. September 2006 in Kraft.

Weilheim i.OB, 30.03.2006      

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Fax 0881 682-1199

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