In seiner Sitzung am 20.03.2006 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Obere Stadt IVa", zwischen Petelgasse, Oberer Stadt, Rambeckgasse und Johann-Baur-Straße, zur Ausweisung einer Garagenfläche für das Grundstück Fl.Nr. 541/2 zu ändern.

Im Verfahren wurden anfangs nur die unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer sowie das Landratsamt Weilheim-Schongau als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.06.2006 erneut mit dem Änderungsvorhaben befasst. Hierbei wurde beschlossen, die geplante Garagenausweisung weiterzuverfolgen gleichzeitig jedoch den Bebauungsplan insgesamt im ganzen Geltungsbereich wie folgt in den Ziffern 8 "Einfriedungen" und 9 "Nebenanlagen" zu ändern und zu ergänzen:

  • Zur Abgrenzung der Baugrundstücke sind nur Hecken und Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,10 m zulässig.
  • Bei den Gebäuden an der Johann-Baur-Straße sind bei den Vorgartenbereichen keine Einfriedungen zulässig.
  • Nebenanlagen und Nebengebäude sind nur innerhalb der festgesetzten Baugrenzen bzw. ausgewiesenen Garagenflächen zulässig.
  • Das Aufstellen von Lagerbehältern für flüssige oder gasförmige Stoffe im Freien, sowie das Aufstellen von Wohnwägen im Freien ist unzulässig.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet (siehe beiliegender Lageplan vom 26.06.2006) sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.08.2006 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an