In seiner Sitzung vom 26.01.2006 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Dorfgebiet Marnbach" eingeleitet.

Im östlichen Bereich an der Bachstraße wurde der Geltungsbereich des Dorfgebietes um eine Bauparzelle erweitert. Gleichzeitig wurde der Bebauungsplan "Dorfgebiet Marnbach" geändert. Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Änderungsverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht in seiner Sitzung am 06.07.2006 festgestellt. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom 04.08.2006, Az. 610-2; Sg. 40 Nr. 203, ohne Einschränkung genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet "Dorfgebiet Marnbach" verbindlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB eine Verletzung von den in § 214 BauGB genannten Verfahrens- oder Formvorschriften - dies sind Vorschriften über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Vorschriften über die Begründung sowie den Umweltbericht zum Flächennutzungsplan sowie Vorschriften bezüglich der Beschlussfassung und des Genehmigungsverfahrens -, Vorschriften über das Entwicklungsgebot und Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Weilheim i.OB geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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