In seiner Sitzung am 27.07.2006 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Hardtkapellenstraße / Narbonner Ring / Ulmenstraße" für das Grundstück Fl.Nr. 2299/3 zu ändern.

Kerndaten dieser Änderung sind die Ausweisung von Baugrenzen für 4 Doppelhäuser statt der bisherigen Mehrfamilienhäuser für 23 Wohneinheiten sowie die Festsetzung einer Lärmschutzeinrichtung auf dem Grundstück entlang des Narbonner Ringes.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Für das Grundstück bestand bereits jetzt rechtskräftiges Baurecht.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 06.11.2006 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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