Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 29.11.2002

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

"(3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers  0,84 €."

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, den 24.11.2006

Markus Loth
1. Bürgermeister