In seiner Sitzung vom 14.12.2006 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, für das Gebiet "Tankenrainer Straße", Gemarkung Weilheim i.OB, eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Absatz 6 BauGB zu erlassen.

Nach § 35 Absatz 6 Satz 5 BauGB ist zur Aufstellung einer derartigen Satzung das vereinfachte Verfahren des § 13 BauGB anzuwenden. Die Satzung liegt am westlichen Ortsrand von Weilheim an der "alten" Tankenrainer Straße. Ihr Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 08.12.2006 und erfasst die Grundstücke Fl.Nr. 3392/2, 3393/1, 3393/2, 3393/4 und 3398/2, Gemarkung Weilheim i.OB.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Den von der Satzung betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB gegeben. Bedenken oder Anregungen zur geplanten Satzung sind bis spätestens 16.02.2007 bei der Stadt Weilheim i.OB einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nach diesem Termin bei der Stadt eingehen, unberücksichtigt bleiben. Der Entwurf der Satzung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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