In seinen Sitzungen am 04.12.2006 und 15.01.2007 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Obere Stadt IVa" in Bezug auf die Dachgestaltung und die bisherige Festlegung über Abgrabungen und Lichtgräben zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan fest, dass Abgrabungen, Aufschüttungen und Lichtgräben unzulässig sind. Dieser Satz soll gestrichen werden. Für die Dächer ist aufgeführt, dass nur naturrote Dachziegel zu verwenden sind, Dachflächenfenster nur bis zu 0,70 m² groß sein dürfen und Dachgauben ein Außenmaß von 1,25 m und eine Höhe von 1,80 m nicht überschreiten dürfen. Der Bauausschuss hat daher folgende modifizierte Festlegung beschlossen:

Als Dachziegel dürfen künftig auch dunkel engobierte Platten verwendet werden. Dachflächenfenster werden bis zu 1,0 m² Größe und Gauben bis zu 1,50 m Breite und 2,0 m Höhe zugelassen.

Für das Grundstück Fl.Nr. 548/1 wird im Untergeschoss die Baugrenze für einen gemauerten Lichtgraben erweitert.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.03.2007 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an