Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat bereits in seiner Sitzung vom 26.10.2006 die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Parchetwiesen Süd", Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 26.10.2006 die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 3260/3, 3260/60, 3260/61, 3260/62, 3260/87, 3260/104, 3272-Tf, 3281/3-Tf und 3372, Gemarkung Weilheim i.OB, erfasst. Die Änderung betrifft die Verschiebung des Baurechtes auf den Flurnummer 3372 und 3260/60. Das bestehende Gebäude auf Fl.Nr. 3372 soll abgebrochen und durch ein Doppelhaus an der Straße "An der Ziegelgrube" ersetzt werden. Dadurch kann die frei werdende Grünfläche für die Öffentlichkeit als Kleingartenanlage dienen. Das Baurecht auf Fl.Nr. 3260/60 soll auf die Teilgrundstücke Fl.Nr. 3260/3, 3260/62 und 3260/87 verschoben werden. Damit entsteht eine weitere Freifläche für den städtischen Kindergarten.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Planung der Öffentlichkeit frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Donnerstag, 22.03.2007 um 18.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Hierbei werden die Ziele und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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