In seiner Sitzung am 05.02.2007 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Östlich der Römerstraße, Teil A" bezüglich der Festsetzungen über Wintergärten bzw. Anbauten zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan fest, dass Baugrenzen nur eng um die bestehenden Gebäude vorhanden sind. Ein Wintergarten ist derzeit nicht genehmigungsfähig. Auf Antrag eines Grundeigentümers im Plangebiet sollen über die Baugrenzen hinaus, eingeschossige Anbauten in Form von überdachten Pergolen oder verglasten Wintergärten in leichter Holz- Glas- oder Metall-Glas-Konstruktion mit einer max. Tiefe von 3,00 m, max. auf die gesamte Hausbreite, zulässig sein. An der Giebelseite dürfen solche Anbauten max. die Hälfte der Giebelseite betragen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 07.05.2007 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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