Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindergärten in Weilheim i.OB (Kindergartengebührensatzung).

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindergärten in Weilheim i.OB (Kindergartengebührensatzung) wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(1) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindergärten Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt bei Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sowie bei Betreuung von Schulkindern

  • für eine Buchungszeit von zwei bis drei Stunden 55,00 €

jeweils zuzüglich eines gebuchten Essensbeitrags sowie der Kostenpauschale für Getränke."

2. § 3 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(2) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindergärten Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt für alle Kinder

  • für eine Buchungszeit von drei bis vier Stunden 68,00
  • für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden 75,00
  • für eine Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden 85,00
  • für eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden 95,00
  • für eine Buchungszeit von sieben bis acht Stunden 105,00
  • für eine Buchungszeit von acht bis neun Stunden 115,00
  • für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden 125,00 €

jeweils zuzüglich eines gebuchten Essensbeitrags sowie der Kostenpauschale für Getränke.

Es sind jeweils fünf Tage in der Woche zu buchen, wobei an einzelnen Tagen unterschiedliche Buchungszeiten möglich sind. Die monatliche Gebühr errechnet sich in diesem Falle aus dem Durchschnitt der Einzelbuchungen. “

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. September 2007 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, den 27.04.2007

Markus Loth
1. Bürgermeister

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