Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 23.11.2006 die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Änderung und eine geringfügige Erweiterung des Bebauungsplanes für das Gebiet  "Geisenhofer" gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet. Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 24.05.2007 mit den für beide Bauleitplanungen vorgebrachten Einwendungen und billigte die Änderungsentwürfe zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan samt Begründungen und Umweltberichten mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen.

Die geänderten Bauleitpläne in den Fassungen vom 31.05.2007 werden samt Begründungen, Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 13.06.2007 bis 16.07.2007 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 201 oder 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

  • umweltbezogene Stellungnahme vom Landratsamt Weilheim-Schongau
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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