Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 26.04.2007 die Aufhebung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Nördlich der Stadtsäge" im Teilbereich Kanalstraße / Wichernstraße gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet. Einwendungen wurden nicht vorgebracht. Der Stadtrat billigte in seiner Sitzung am 25.07.2007 den Aufhebungs-Bebauungsplan samt Begründung und Umweltbericht.

Der Bebauungsplan, die Begründung, der Umweltbericht werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 14.08.2007 mit 17.09.2007 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Die Träger öffentlicher Belange erhalten gleichzeitig nochmals Gelegenheit, sich in der o. g. Frist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Änderungsabsicht zu äußern.

Stadt Weilheim i.OB

Ingo Remesch
2. Bürgermeister

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