Das mit Verordnung des Landratsamtes Weilheim-Schongau vom 22.05.1975 / 24.04.1989 festgesetzte Wasserschutzgebiet für den Brunnen Wielenbach wurde nach den aktuellen Richtlinien überprüft.

Dabei zeigte sich, dass sowohl die Ausdehnung des Schutzgebietes als auch der Auflagenkatalog nicht mehr den heutigen Anforderungen genügt und eine Anpassung erforderlich ist. Im Zuge des Verwaltungsverfahrens wurden fachliche Stellungnahmen eingeholt; daneben wurden auch Einwendungen/Bedenken von Beteiligten vorgebracht. Nach Art. 83 Abs. 2 des Bayer. Wassergesetzes i.V.m. Art. 73 Abs. 6 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes ist deshalb ein Erörterungstermin durchzuführen.

Dieser Termin findet am Dienstag, den 11.09.2007 ab 9.00 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Weilheim-Schongau (I. Stock) Pütrichstr. 8, 82362 Weilheim statt.

Die Teilnahme am Erörterungstermin ist jedem, der sich von dem geplanten Vorhaben betroffen fühlt, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten des Landratsamtes zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtig bleiben können und dass das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Erörterung beendet ist. Durch die Teilnahme entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet werden.

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