Bereits im Amtsblatt Nr. 15 vom 05.07.2007 hat die Stadt Weilheim i.OB die Absicht, einen Bebauungsplan für das Gebiet "Karl-Böhaimb-Straße /Andreas-Schmidtner-Straße" aufzustellen, gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gegeben.

Vom Geltungsbereich werden die Grundstücke Fl.Nrn. 2860/2, 2860/3, 2860/4, 2860/5, 2860/6, 2860/7, 2860/9, 2860/11, 2860/12, 2860/13 und 2861/10, alle Gemarkung Weilheim i.OB, erfasst. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von § 13a BauGB. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gegeben, dass

  1. der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt werden soll und
  2. sich die Öffentlichkeit im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und ihr im weiteren Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Planauslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Auf die im anschließenden Verfahren erfolgenden Bekanntmachungen ist diesbezüglich zu achten.

Stadt Weilheim i.OB

Ingo Remesch
2. Bürgermeister

Kontakt

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