In seiner Sitzung am 17.09.2007 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den rechtskräftigen Ergänzungs- und Erweiterungsbebauungsplan für das Gebiet "Leprosenweg II" bezüglich der Straßenflächen, Verschiebung von Baugrenzen und Reduzierung der Dachneigung zu ändern.

Bislang sieht der Bebauungsplan eine Weiterführung der Straße "Leprosenweg" in Richtung Osten zum Bahndamm hin vor. Die Dachneigung für Gebäude ist mit 10 - 35° festgelegt.

Der Stadt liegt ein Bauantrag für das gesamte Grundstück Fl.Nr. 125, Gemarkung Unterhausen vor, für den die Erschließung über den bisher bestehenden Leprosenweg ausreichend ist. Die Straße kann daher in ihrer jetzigen Form bestehen bleiben und endet nun im Norden mit einer Wendemöglichkeit. Die Weiterführung der Straße nach Osten ist nicht mehr notwendig. Der neue gewerbliche Bau soll mit einem Flachdach versehen werden, so dass diesbezüglich eine Änderung der Festsetzungen notwendig wird.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Der Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 08.11.2007 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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