In seiner Sitzung am 14.01.2008 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Gebiet „Parchetwiesen Süd" bezüglich der Festsetzungen über Kleingärten abzuändern.

Der bisherige Bebauungsplan enthält über die zu erstellenden Kleingärten Festsetzungen für Garten- und Gewächshäuser anhand des zum Zeitpunkt der Aufstellung gültigen Bundeskleingartengesetzes. Die künftigen Kleingartengrößen, Festlegungen über Garten- und Gewächshäuser sollen dem heutigen Standard und Bundeskleingartengesetz angepasst werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 12.03.2008 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan mit den neuen Textfestsetzungen kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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