Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.01.2008 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Unterhausen Süd-Ost" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Hierfür soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Von der Änderung sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamts vom 14.01.2008 schwarz umrandeten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen, Fl.Nr. 133-Teilfläche, 134-Teilfläche, 135 und 136-Teilfläche, Gemarkung Unterhausen, erfasst. Die Grundstücke sind im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Gründflächen bzw. Straßen- und Wegeflächen dargestellt. Sie werden nunmehr als Straßen- und Wegeflächen, öffentliche Grünfläche sowie Wohnbaufläche gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Die weiteren Verfahrensschritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden zu gegebener Zeit öffentlich bekannt gegeben.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister