Bebauungsplan für das Gebiet „Unterhausen Süd-Ost" - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
In seiner Sitzung am 24.01.2008 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet "Unterhausen Süd-Ost" einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sind nach dem Lageplan des Stadtbauamtes vom 14.01.2008 folgende schwarz umrandete Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen betroffen, Fl.Nrn.: 133-Teilfläche, 134-Teilfläche, 135 und 136-Teilfläche, Gemarkung Unterhausen. Das Bebauungsplangebiet wird gemäß § 4 BauNVO als „Allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen. Gleichzeitig hierzu erfolgt eine Änderung des derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes.
Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Über die weiteren Verfahrensschritte wird jeweils durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister