Bereits mit den Veröffentlichungen in den Amtsblättern vom 05.07.2007 (Nr. 15) und 20.08.2007 (Nr. 18) hat die Stadt Weilheim i.OB darauf hingewiesen, dass für den Bereich zwischen der „Karl-Böhaimb-Straße/ Andreas-Schmidtner-Straße" ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Vom Geltungsbereich werden die Grundstücke Fl.Nrn. 2860/2, 2860/3, 2860/4, 2860/5, 2860/6, 2860/7, 2860/9, 2860/11, 2860/12, 2860/13 und 2861/10, alle Gemarkung Weilheim i.OB, erfasst.

Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Mischgebiet" gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. Gemäß § 13 a BauGB wird für diesen Bebauungsplan der Innenentwicklung das beschleunigte Verfahren i. S. von § 13 BauGB angewandt.

Der Entwurf des Bauleitplanes samt Begründung liegt bis 30.05.2008 öffentlich aus und kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Die Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung werden hierbei auf Anfrage erläutert. Stellungnahmen zur Planung bitten wir bis spätestens 30.05.2008 schriftlich an die Stadt Weilheim i.OB zu richten.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an