I. Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO -, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2006 (GVBl. S. 975), hat der Stadtrat Weilheim am 04.12.2007 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 GO amtlich bekannt gemacht wird.

§ 1

(1) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 30.386.140,00 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.002.850.00 € ab.
(2) Der Wirtschaftsplan für das Städt. Bürgerheim Weilheim i.OB (Städt. Altenheim - Heimbereich und Betreutes Wohnen) wird im Erfolgsplan bei den Erträgen und bei den Aufwendungen auf 5.534.820,00 € und im Vermögensplan bei den Einnahmen und Ausgaben auf 1.202.100,00 € festgesetzt.

§ 2

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf 750.000,00 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag  der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Städt. Bürgerheimes wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

§ 3

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  3.510.000.000,00 € festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Städt. Bürgerheimes werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 310 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.500.000,00 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Städt. Bürgerheimes wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2008 in Kraft.

II. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach der Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 20.03.2008, Az. 941-Sg. 32 erteilt.

III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 26 Abs. 2 und Art. 65 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung in der Zeit vom 07.04.2008 bis 14.04.2008 im Rathaus (Stadtkämmerei) während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30, Montag, Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme auf. Außerhalb dieses Zeitraumes können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 682-310). An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist das Rathaus geschlossen. Im Übrigen kann der Haushaltsplan auch während des ganzen Jahres in der Stadtkämmerei eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB, 05.04.2008

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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