In seiner Sitzung am 31.03.2008 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Südendstraße/ Trifthofstraße/ Bahnlinie München-GAP", zwischen der Trifthofstraße und Oberammergauer Straße bezüglich der Festsetzungen für Terrassenüberdachungen und Wintergärten zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan nur enge Baugrenzen um die Doppelhäuser fest, die keine Erweiterungen zulassen. Auf Antrag eines Bauherrn stimmte der Ausschuss zu, den Bebauungsplan durch folgende textliche Festsetzung zu ergänzen:

Über die Baugrenzen hinaus sind eingeschossige Anbauten wie Wintergärten in leichter Holz-Glas- bzw. Metall-Glas-Konstruktion sowie Terrassenüberdachungen bis zu einer Tiefe von 2,50 m zulässig.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 05.06.2008 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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