In seiner Sitzung am 24.01.2008 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Unterhausen Süd-Ost" einen Bebauungsplan - zur Vergabe von Grundstücken im Einheimischenmodell - nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Das Gebiet liegt am südlichen Ortsrand von Unterhausen, nördlich der Bahnlinie München-GAP. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 06 vom 20.02.2008.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 10.09.2008 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Dienstag, 26.08.2008, 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Anhörung statt bei der die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Der Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an