In seiner Sitzung am 14.07.2008 befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, mit einem Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Hardtkapellenstraße/ Narbonner Ring/ Ulmenstraße" bezüglich der Festsetzungen über die Zahl der Wohneinheiten auf Fl.Nr. 2299/3 und 2299/5, sowie einer Schließung der eingeschossigen Nebengebäude entlang des Narbonner Rings.

Hierbei wurde einer Verschiebung von 2 Wohneinheiten zugestimmt, so dass künftig auf Fl.Nr. 2299/3 statt bisher 13 nur noch 11 WE und dafür auf Fl.Nr. 2299/5 statt bisher 10 künftig 12 WE gebaut werden dürfen. Zusätzlich wurde die Fläche für eingeschossige Nebengebäude entlang der Ostgrenze des Baugrundstückes aus Gründen des Lärmschutzes geschlossen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 10.09.2008 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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