In seiner Sitzung am 17.09.2008 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich der Geistbühelstraße" bezüglich der Festsetzungen über Wintergärten bzw. Terrassenüberdachungen zu ändern. Im gesamten Bebauungsplangebiet sollen künftig Anbauten wie Wintergärten in leichter Holz-Glas- bzw. Metall-Glas-Konstruktion sowie Terrassenüberdachungen bis zu einer Tiefe von maximal 3,0 m über die Baugrenze hinaus zugelassen werden.

Die Grundfläche darf für Doppel- und Reihenhausgrundstücke maximal 20 m², für Mehrfamilienhäuser jeweils 10 m² betragen. Die Wandhöhe wird traufseitig mit maximal 2,40 m festgelegt. Die nach BayBO erforderlichen Abstandsflächen sind einzuhalten. Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 07.11.2008 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.  Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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